Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

1. Erkrankungsspektrum

Hausärztliche Betreuung mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

• Untersuchung und Behandlung akuter Erkrankungen und Verletzungen
• Untersuchung und Behandlung chronischer Erkrankungen
• Untersuchung und Behandlung von Notfällen
• Psychosomatische Versorgung
• Betreuung von Patienten mit chronischen Erkrankungen im Rahmen von DMP (Diabetes mellitus Typ 2, KHK, Asthma und COPD)
• Hausbesuche

2. Technische Untersuchungen

• Blutdruck-Messung
• Langzeit-Blutdruckmessung
• EKG
• Langzeit-EKG
• Belastungs-EKG
• Ultraschalluntersuchung vom Bauch
• Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Blase und der Prostata
• Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
• Ultraschalluntersuchung der Beinvenen
• Ultraschalluntersuchung der Speicheldrüsen und des Halses
• Ausgewählte Urinuntersuchungen
• Ausgewählte Blutuntersuchungen

3. Chirurgische und sonstige Behandlungsverfahren

• Kleine Chirurgie einschließlich Wundversorgung
• Entfernung von Fremdkörpern
• Entfernung von Zecken
• Entfernung von unklaren Muttermalen
• Verbände und Verbandwechsel
• Spezielle Tapeverbände
• Neuraltherapie
• Ohrspülung
• Injektionen, Infusionen

4. Gesundheitsvorsorge und Krankheitsfrüherkennung

a) Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

• Gesundheits-Check-up (Frauen und Männer ab 35 Jahre, alle 3 Jahre) Die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene ist eine gute Möglichkeit, seinen Gesundheitszustand und den aktuellen Lebensstil regelmäßig alle 3 Jahre überprüfen zu lassen und ggf. zu korrigieren, bevor schwerwiegende gesundheitliche Folgen eintreten.

• Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung (Männer ab 45 Jahre, jährlich), Rektumuntersuchung (Frauen und Männer ab 50 Jahre, jährlich)
• Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung (Frauen und Männer ab 35 Jahre, alle 2 Jahre)

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung steht Ihnen jährlich von 50 J. - 55 J. zu, danach alle 2 Jahre.

b) Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

• Kinderuntersuchungen U3-U9

• Jugendgesundheitsuntersuchungen J1

Jugendliche haben zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung. Diese Untersuchung wird nur von wenigen Jugendlichen in diesem Alter wahrgenommen. Dabei ist sie eine gute Gelegenheit, in diesem Alter noch einmal Gesundheitszustand und Impfstatus zu überprüfen, bevor erst wieder im Alter von 35 Jahren eine Vorsorgeuntersuchung angeboten wird.

• Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Jeder Jugendliche, der noch keine 18 Jahre alt ist und eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit anfängt, muß eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung durchführen lassen. Diese Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenlos. Einen Berechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

d) Impfungen

Impfungen gehören zu den sinnvollen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Neben den normalen Impfungen wie Tetanus und Diphtherie, gegen die die meisten Menschen geimpft sind, werden weitere Impfungen empfohlen, z.B. die Impfungen gegen Polyomyelitis, Pertussis, Masern, Mumps, Röteln, Pneumonie oder die Impfungen gegen Hepatitis A und B, die nur bis zum 18. Geburtstag kostenfrei sind. Wir überprüfen Ihr Impfbuch und beraten sie gern.